Journalismus sieht sich traditionell mit der Erwartung konfrontiert, das aktuelle Geschehen in der Welt umfassend abzubilden. Diese Erwartung, wie sie etwa in der Namensgebung des Nachrichtenmagazins Der Spiegel zum Ausdruck kommt, kann kein Journalist, kann kein Mediensystem erfüllen.
Gleichwohl hat die Nachricht von allen journalistischen Darstellungsformen die direkteste Verbindung zum Ereignis, sie soll dieses zunächst weder einordnen noch kommentieren oder zu einer erzählenden Story verarbeiten, sondern frei von allen anderen Interessen zum Gegenstand gesellschaftlicher Kommunikation machen. Wenn der Sachverhalt eindeutig wiedergegeben, die Faktenlage klar ist, dann können auf der Grundlage von Nachrichten andere journalistische Formen aufbauen wie Reportagen, Hintergrundberichte, Analysen oder Kommentare.
Bei Ereignissen, die sich ohne Mitwirkung von Menschen in der natürlichen Umwelt beobachten lassen, ist die journalistische Transformation von der Realität zur sprachlich gefassten Nachricht am direktesten:
The 7.8 magnitude quake, which hit in the early darkness of a winter morning, was the worst to hit Turkey this century.
— Reuters (@Reuters) February 6, 2023
It was also felt in Cyprus and Lebanon 2/5 pic.twitter.com/f9KEswQc9r
In dieser auf Twitter verbreiteten Reuter-Meldung wird das Ereignis mit eindeutigen Fakten wiedergegeben: Die Begriffe sind eindeutig bestimmbar, beziehen sich auf verifizierbare Informationen.
Auch die erste dpa-Meldung zu dem verheerenden Erdbeben nennt neben den Messungen zur Stärke des Bebens ausschließlich empirische Beobachtungen:
Mo, 06.02.2023, 3:23
Heftige Erdbeben erschüttern Südosten der Türkei und Norden Syriens
Istanbul (dpa) - Zwei heftige Erdbeben haben kurz nacheinander am frühen Montagmorgen den Südosten der Türkei erschüttert. Laut dem Geoforschungszentrum Potsdam hatten die beiden Beben Stärken von 7,4 und 7,9. Sie ereigneten sich demnach gegen 4.17 Uhr (Ortszeit/2.17 Uhr MEZ) und 4.28 Uhr (Ortszeit/2.28 Uhr MEZ) in einer Tiefe von 10 Kilometern. Das Epizentrum lag demnach in beiden Fällen nahe der Stadt Gaziantep unweit der Grenze zu Syrien. Ersten Augenzeugenberichten in sozialen Medien zufolge war auch der Nordwesten Syriens stark betroffen. Demnach stürzten im Grenzgebiet Gebäude ein, Menschen wurden unter Trümmern begraben. Das genaue Ausmaß der Katastrophe war zunächst noch nicht absehbar. Es kam in der Folge zu mehreren starken Nachbeben.
Etwas komplizierter wird es, wenn Ereignisse nicht einfach geschehen, etwa bei einer Naturkatastrophe, sondern von Menschen gewissermaßen gemacht, zumindest beeinflusst werden, womöglich von einer Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen Interessenlagen. Da ihnen auch die unabhängigste Beobachter*in nicht in den Kopf schauen kann, sind Deutungen hier kaum zu vermeiden - und aus linguistischer Perspektive sogar unumgänglich: Denn alle Äußerungen oder Handlungen von Menschen sind als verbale oder nonverbale Zeichen zu verstehen, die entschlüsselt, gedeutet werden müssen. Nachrichtenjournalist*innen sind dann neutrale Vermittler, die die den Ereignissen innewohnenden Zeichen, also Handlungen und Äußerungen, so übersetzen, dass sich die Nachricht der ursprünglichen Bedeutung dieser Zeichen möglichst weit annähert. Wie jede menschliche Tätigkeit kann diese Übersetzungsarbeit mehr oder weniger gut gelingen.
Im Journalismus wird dieses Bemühen um eine größtmögliche Annäherung an die Bedeutung der bei einem Ereignis vermittelten Zeichen als Faktentreue oder Objektivität bezeichnet. Walther von La Roche, langjähriger Nachrichtenchef beim Bayerischen Rundfunk, definierte in der 1975 erschienenen ersten Auflage seiner Einführung in den praktischen Journalismus die Nachricht als die objektive Mitteilung eines allgemein interessierenden, aktuellen Sachverhalts in einem bestimmten formalen Aufbau - in der 15. Auflage aber schränkt er ein: Eine Nachricht ist also die um Objektivität bemühte Mitteilung eines allgemein interessierenden, aktuellen Sachverhalts in einem bestimmten formalen Aufbau (La Roche 1999, S.67). Medienkritiker haben immer wieder darauf hingewiesen, dass es die objektive Nachricht gar nicht geben könne: Die Annahme, dass Nachrichten sozusagen ein unabhängiges Eigendasein besitzen, ist ganz einfach falsch. Genauso falsch ist es zu glauben, dass Reporter und Redakteure irgendwie über der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Umwelt stehen, die sie geprägt hat (Altschull 1989, S.15). Im dpa-Handbuch von 1998 (inzwischen wird dieses Regelwerk nur noch online im Intranet weitergeführt) hieß es hierzu sehr differenziert: Die Journalistinnen und Journalisten, die hören und sehen, recherchieren, urteilen und schreiben, sind Menschen in all ihren gesellschaftlichen, sozialen und persönlichen Bedingtheiten. Objektivität als Maßstab ihrer Arbeit kann deshalb kein naturwissenschaftlich exakter Begriff sein. Aber diesen Begriff in einer erkenntnistheoretischen Diskussion völlig aufzulösen, hieße, zu jeder Verfälschung, Lüge und Manipulation einzuladen.
Tatsächlich gibt es keinen allgemeinverbindlichen Standpunkt für alle am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung Beteiligten, zu dem sich Nachrichtenjournalist*innen ihre subjektive Position verlassend hinbegeben könnten. Absolute, vom Verfasser einer Nachricht losgelöste Objektivität ist daher in der journalistischen Praxis nicht möglich, sondern ebenso wie Wahrheit als eine philosophische Kategorie zu verstehen. Gleichwohl sind Nachrichtenjournalist*innen gehalten, sich in der Orientierung an bestimmte professionelle Regeln dem Ziel einer objektiven Darstellung so weit wie möglich anzunähern: Vom Standpunkt journalistischer Professionalität aus betrachtet ist Objektivität eine Zielvorstellung, handlungsleitende Norm, die sich empirisch weder bestätigen noch falsifizieren lässt. Sie hat die Aufgabe, bestimmte professionelle Standards zu sichern, die Informationsqualität der Berichterstattung zu verbessern (Noelle-Neumann/Schulz/Wilke 2000, S.333). Objektivität bleibt sicherlich eine Utopie, aber eine konkrete Utopie, die in der nachrichtenjournalistischen Praxis die wichtigste Handlungsmaxime sein sollte.
Weil sich Objektivität nicht leicht fassen lässt, präferieren manche Redaktionen den Begriff der Ausgewogenheit. Hier wird der Bezug zu einer wie auch immer verstandenen Realität, an der sich eine Nachricht zu messen hat, aufgegeben zugunsten des Grundsatzes, insbesondere bei kontrovers betrachteten Sachverhalten immer alle relevanten Positionen zu berücksichtigen. Der Objektivität geht es um die Beziehung zwischen einer journalistischen Aussage und der Realität, während Ausgewogenheit auf die Gewichtung unterschiedlicher Positionen innerhalb eines Textes achtet. Im angelsächsischen Journalismus wurde vorgeschlagen, das Konzept der Objektivität durch das Prinzip der Fairness zu ersetzen: Fairness im Nachrichtenschreiben geht einher mit einer Qualität der Unparteilichkeit, des Anstands und des regelgerechten Journalismus (Garrison 1990, S.150). Dies sind gewiss lauter lobenswerte Eigenschaften, doch wird hier die Norm in den Bereich zwischen Text und Verfasser gelegt und damit zu einer Art subjektiven Ehrensache. Dies gilt auch für den Vorschlag, statt von Objektivität besser von journalistischer Redlichkeit zu sprechen (Arnold 1991, S.127).
Für eine kritische Bewertung von Nachrichtenjournalismus schient es zielführender, an der Beziehung zwischen Text und Realität festzuhalten. Nur wenn die Norm, die mithelfen soll, die Qualität des journalistischen Produkts zu sichern, in diesem schwer greifbaren Verhältnis verankert bleibt, können Forderungen abgewehrt werden, bewusst tendenziös zu berichten. Redlichkeit und Fairness reichen hierfür nicht aus. Diese Charaktereigenschaften vermitteln dem Berichterstatter, der Journalistin, allenfalls ein gutes Gewissen, eine ungestörte Beziehung zum eigenen Text. Der Objektivität aber geht es um mehr: um ein adäquates Verhältnis zwischen Text und Realität. Im Krieg um die Auflösung von Jugoslawien richtete eine Vereinigung von bosnischen Muslimen im Exil im November 1992 per Telefax die Aufforderung an Agenturjournalisten: Haben Sie keine Angst, beim Berichten der Wahrheit als parteiisch zu erscheinen! Doch ohne die berechtigten Bedenken, in diesem Krieg von einer der drei Seiten vereinnahmt zu werden, hätten die Korrespondenten der Agenturen - oft unter Einsatz ihres eigenen Lebens - kaum über Monate hinweg ein annähernd unparteiisches Bild der Kriegswirren in Bosnien-Herzegowina vermitteln können. Tatsächlich kann die faktengetreue Darstellung von Missständen die Diskrepanz zu den Werten von Frieden und Gerechtigkeit drastischer aufzeigen als jeder Kommentar.
Es wäre also falsch, den Anspruch von Objektivität nur deswegen aufzugeben, weil er sich nicht vollkommen verwirklichen lässt. Zu leicht macht es sich auch die empirisch-analytische Publizistikwissenschaft, wenn sie bei der Definition der Nachricht die sicZielgröße Objektivität ausklammert und die Nachricht schlicht bestimmt als eine Mitteilung über ein aktuelles Ereignis, für das ein öffentliches Interesse besteht (Noelle-Neumann/Schulz/Wilke 2000, S.307). Nach dieser Begriffsbestimmung könnte auch die Pressemitteilung einer Partei oder eines Unternehmens als Nachricht bezeichnet werden - obwohl deren Zweck sich nicht in der Information erschöpft, sondern das Erzielen einer für den Absender positiven Wirkung mit einschließt.
Wenn es auch die absolut objektive Nachricht nicht gibt, so lassen sich doch objektivere von weniger objektiven Nachrichten unterscheiden. Zwischen den beiden Polen Objektivität und (bewusster oder unbewusster) Kommentierung gibt es ein Kontinuum, eine Linie, auf der zwei Nachrichtentexte miteinander verglichen werden können. Derjenige Text, der weniger wertende Adjektive, weniger emotional aufgeladene Begriffe, sachlichere Verben, konkretere Quellenangaben, weniger einseitige Perspektiven und weniger Schlussfolgerungen des Verfassers enthält, kann als objektiver bewertet werden und erfüllt damit eher die Funktion einer Nachricht. Im Agenturjournalismus, wo dem Ideal der Objektivität seit jeher größere Bedeutung beigemessen wird als in der Meinungspresse, lässt sich eine Nachricht somit in Anlehnung an La Roche definieren als die um Objektivität bemühte sprachliche Darstellung eines aktuellen Ereignisses, die alle wesentlichen Informationen über diesen Sachverhalt in knapper Form an die Öffentlichkeit bringt.
Um diese möglichst objektive Darstellung zu gewährleisten, haben Agenturen eigene redaktionelle Grundsätze entwickelt. Dazu gehören etwa Empfehlungen,
- Vorgänge kritisch und unabhängig zu beobachten und zu untersuchen
- einseitige Darstellungen zu vermeiden
- Gegenargumente zu dargestellten Positionen zu berücksichtigen
- Minderheitspositionen zu berücksichtigen
- Hintergrundinformationen und Zusammenhänge darzustellen
- das öffentliche Interesse gegen andere Rechtsgüter wie den Schutz der Privatsphäre abzuwägen
- Bewertungen und Meinungsbildung dem Nachrichtenpublikum zu überlassen.
Im wesentlichen sind es vier Verfahren der Schreibpraxis, die eine weitmögliche Annäherung an die Objektivitätsnorm unterstützen (vgl. hierzu Bentele 1982, S.134-143):
- die Nachprüfung des Wahrheitsgehalts von Aussagen. Nur das, was ein Korrespondent oder Redakteur als Faktum weiß, gesehen, gehört oder nachgeprüft hat oder was aus einer absolut vertrauenswürdigen Quelle stammt, darf im Nachrichtendienst verwendet werden, heißt es im Reuter-Handbuch von 1981. Da es im Redaktionsalltag meist die Zeit für umfassende Zusatzrecherchen gibt, konzentriert sich die Überprüfung vor allem auf die in der Nachricht angegebenen Quellen. Können diese tatsächlich als zuständig, kompetent und sachkundig gelten? Kann die Quelle Zuverlässigkeit beanspruchen oder kam es in der jüngeren Vergangenheit zu Falschmeldungen von dieser Seite? Erfüllt die Quelle tatsächlich die Rolle einer unabhängigen Informantin oder ist sie selbst beteiligt, vielleicht gar Konfliktpartei? Wenn die Polizei über den Hergang eines Verkehrsunfalls berichtet, besteht kaum Grund zum Zweifel; anders steht es bei einer gewaltsamen Demonstration - dann ist die Polizeimeldung ebenso parteiisch wie der Bericht der Demonstranten – und darum ebenso wie jener zu überprüfen (Haller 2000, S.59). Ähnliche Skepsis ist angebracht bei amtlichen Nachrichtenagenturen, die Konflikte in ihren Staaten aus Sicht der Regierung darstellen. Das Objektivitätsgebot verlangt in diesen Fällen nicht, auf die Nachricht ganz zu verzichten. Es ist aber angebracht, die bestehenden Zweifel mit sprachlichen Mitteln wie dem Konjunktiv oder bestimmten Distanzformulierungen (z.B. nach Darstellung von ...) sichtbar zu machen. Da es zum Wesen von Gerüchten gehört, dass sie nicht überprüft sind, verbietet sich ihre Verbreitung von selbst. Dies gilt etwa für Börsengerüchte, die womöglich von interessierter Seite verbreitet werden, um die Kursentwicklung bestimmter Wertpapiere zu beeinflussen. Wenn Gerüchte oder lancierte Meldungen bestimmte beobachtbare Reaktionen auslösen, nennt eine Nachricht allerdings auch die Gerüchte, um die Hintergründe zu erklären.
- der Verzicht auf wertende Aussagen. Der journalistische Grundsatz der Trennung von Nachricht und Meinung (facts are sacred, comments are free) soll verhindern, dass Journalist*innen bewusst Informationen so verändern, dass sie dem Rezipienten eine bestimmte Schlußfolgerung nahelegen (Schönbach 1977, S.24). In Schönbachs Modell einer gestuften Vermischung von Nachricht und Meinung vertreten die Agenturen die Extremposition der Betonung von Information: scharfe Trennung von Nachricht und Meinung, gefolgt von Hörfunk- und Fernsehnachrichten, regionalen Abonnementzeitungen, überregionalen Abonnementzeitungen und schließlich den Wochenzeitungen und Magazinen, bei denen die Nachrichten bereits als weitgehend bekannt vorausgesetzt werden und die ihre Aufgabe in der interpretierenden Einordnung des aktuellen Geschehens sehen (ebd. S. 75f.). Eine wesentliche Voraussetzung des Verzichts auf Wertungen besteht darin, möglichst ohne Emotionen zu berichten - im Unterschied zu manchen Fernsehnachrichtensendungen, bei denen die Gefühlsebene des Kommunikationsvorgangs bewußt einbezogen« (Meier 1993, S.30) wird. Der ehemalige AP-Präsident Wes Gallagher (1911-1997) erklärte 1971, ein Nachrichtenjournalist sollte »seine Gefühle seinem Beruf genauso unterordnen wie ein Jurist es tun muss, oder wie ein Arzt bei der Behandlung eines Patienten (zitiert nach Altschull 1989, S.156). Die Forderung nach einer emotionsfreien Berichterstattung bedeutet jedoch nicht Teilnahmslosigkeit. Nur wer sich selbst von der Brisanz eines Ereignisses packen lässt, kann auch den Empfängern der Nachricht ihre besondere Bedeutung vermitteln - die persönliche Betroffenheit darf jedoch nicht in die Darstellung mit einfließen. Die Forderung nach einer sachlichen Berichterstattung bedeutet, dass möglichst neutrale Begriffe verwendet werden. Ausdrücke, die neben ihrer inhaltlichen Kernbedeutung versteckte Gefühle, Ängste oder wertende Assoziationen transportieren, haben im Nachrichtenjournalismus keinen Platz.
Allerdings stößt auch der Verzicht auf wertende Aussagen auf Kritik. Nach dem Überfall der Organisation Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 schrieb dpa-Nachrichtenchef Froben Homburger in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (16.12.2023): ... wer das Grauen nur mit neutralen Formulierungen beschreibt und einordnende Begrifflichkeiten strikt meidet, macht sich irgendwann verdächtig: zumindest der Verharmlosung der Taten, womöglich aber sogar der Parteinahme für die Täter. Homburger begründete unter anderem damit die Entscheidung von dpa, in ihren Meldungen nicht mehr wie zuvor von Hamas-Kämpfern, sondern von Hamas-Terroristen zu sprechen. Andere internationale Nachrichtenmedien wie AP oder AFP blieben bei ihrer Linie, wertende Begriffe wie Terroristen zu vermeiden. - die Verwendung von wörtlichen Zitaten. Damit erhält die Nachricht Elemente der Dokumentation und der Authentizität. Nur als Zitat haben auch Wertungen ihre Berechtigung in einer Nachricht - es werden Wertungen Dritter wiedergegeben, die für den Sachverhalt als bedeutsam angesehen werden.
- das Bemühen um Vollständigkeit. Erst wenn alle für das Verständnis eines Ereignisses erforderlichen Informationen geliefert werden, kann sich das Nachrichtenpublikum ein eigenes Bild von der Sache machen. Das Fehlen wichtiger Details kann ebenso zu einer einseitigen Darstellung führen wie explizite Wertungen. Eine journalistische Aussage über die Realität ist dann vollständig, wenn sie die wesentlichen Informationen über die Realität wiedergibt (Bentele 1982, S.139). Zu den Kerninformationen gehören die Antworten auf die klassischen W-Fragen im Nachrichtenjournalismus: Wer? Was? Wann? Wo? Wie? Warum? Welche Quelle? Ferner sind Hintergrundinformationen notwendiger Bestandteil einer vollständigen Nachricht, hierzu können etwa die Vorgeschichte eines Ereignisses oder auch ihre möglichen Konsequenzen zählen. Da sich aber alle Aspekte einer Nachricht nie in ihrer Gesamtheit erfassen lassen, ist Vollständigkeit letztlich ebenfalls eine nicht erreichbare Idealvorstellung. Der Redakteur kann zu keiner Zeit die Möglichkeit weiterer Informationen zum Thema ausschließen; kann also nie den be- und verarbeiteten Informationen das Gütesiegel der absoluten Richtigkeit und Gültigkeit aufdrücken. Unter Übernahme eines gewissen Risikos werden von der Redaktion ständig unvollkommene Informationen weitergegeben (Rühl 1979, S.282). Kommentatoren des Presserechts ziehen daraus den Schluss: Eine Pflicht zur Vollständigkeit der Berichterstattung besteht nicht. Nur wenn durch nachteilige Aus- oder Weglassungen eine völlig verzerrte Darstellung entsteht, diese aber den Anspruch erhebt, ein vollständiges und objektives Bild ... zu zeichnen, ist von einer Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht auszugehen (Damm/Kuner 1991, S.113).
Diese vier Verfahren sind zentrale Instrumente zur Annäherung an die konkrete Utopie Objektivität. Die Vermittlung von möglichst objektiven Fakteninformationen stellt den Kern der Agenturdienstleistung dar. Dies bedeutet nicht, dass Nachrichtenagenturen nicht auch andere - interpretierende - Texte verbreiten. Und noch weniger beansprucht dieser Typus von Nachrichtenjournalismus, die einzig akzeptable Form des aktuellen Journalismus, gewissermaßen die Ideologie des positivistischen Denkens (Glasser 1992, S.176) zu verkörpern, wie es von manchen Kritikern des Objektivitätsprinzips unterstellt wird. Vielmehr erfüllen Agenturjournalist*innen mit der Verbreitung von Nachrichten eine bestimmte Aufgabe innerhalb der journalistischen Arbeitsteilung - auch wenn immer mehr neue Anforderungen auf sie zukommen. Sie wollen die Welt nicht erklären, sondern ihre endlose Folge von Ereignissen darstellen, allmähliche Entwicklungen ebenso registrieren wie aufregende Brüche und Katastrophen. Nur aufgrund solcher möglichst umfassenden Informationen können Entscheidungen getroffen werden, die der Situation angemessen sind. Die Vermischung von Information und Interpretation aber, die Synchronisation von Nachricht und Meinung lässt der Öffentlichkeit keine Chance, sich wenigstens mosaikartig ein Bild der Realität aufzubauen (Schönbach 1977, S.161). Das Bemühen um eine möglichst objektive Nachricht dient sowohl der allgemeinen Öffentlichkeit als auch den direkten Beziehern der Agenturdienste.
Das Bemühen um eine weitgehende Annäherung an die Objektivitätsnorm trifft in der Redaktionswirklichkeit auf eine Reihe von Hindernissen.
Persönliche Subjektivität bildet schon begrifflich einen Gegenpol zur Objektivität. Nach dem Zweiten Weltkrieg soll es in der Londoner Zentrale von Reuters eine geheime linke Zelle von drei oder vier Redakteuren gegeben haben, die der Kommunistischen Partei angehörten und von etwa acht Sympathisanten unterstützt wurden (Read 1999, S.440). Dies flog auf, als eine Redakteurin bei der Berichterstattung über eine Rede von US-Präsident Truman eine zentrale Passage zum Kalten Krieg ignoriert hatte - ob aus politischen Gründen, blieb ungeklärt. Reuter-Geschäftsführer Christopher Chancellor (1904-1989) schrieb daraufhin dem Anführer der linken Zelle, dass die Arbeit für Reuters eine gewisse Selbstdisziplin und Selbstverneinung erfordere, und fuhr fort: Diejenigen unter Ihnen, die politisch stark engagiert sind, müssen die Vertrauensstellung, die das Arbeiten für Reuters beinhaltet, doppelt sorgfältig respektieren« (zitiert nach Read 1999, S.441). Im International Style Guide von Reuters hieß es 1988: Es darf nicht zugelassen werden, dass die Überzeugungen oder die kulturellen Einstellungen der Redakteure ... unsere Berichterstattung beeinflussen. Auch das im gleichen Jahr herausgebrachte Handbuch für den deutschen AP-Dienst bezeichnete eine ideologische Voreingenommenheit in irgendeiner Richtung in unserem Dienst als unannehmbar. Eine Liste von Verstößen in Fragen unserer Integrität nannte unter anderem die persönliche oder parteiische Verwicklung in Ereignisse, über die man selbst berichtet, ... das Schreiben von PR-Material für politische Kandidaten oder eine Tätigkeit für Regierungsbehörden auch außerhalb der Dienstzeit. In letzter Konsequenz erscheint daher auch der Verzicht auf die Mitgliedschaft in einer politischen Partei zumindest als empfehlenswert. Bei der Berichterstattung am Regierungssitz kann eine ausgeprägte persönliche Parteipräferenz oder die Nähe zu einzelnen Regierungsmitgliedern dazu führen, dass die Fähigkeit oder das Interesse beeinträchtigt wird, das politische Geschehen so durchsichtig zu machen, wie es ... eigentlich zu erwarten ist (Schütz 1993, S.33). Das dpa-Handbuch von 1998 erklärte jegliche Agententätigkeit mit der journalistischen Arbeit für unvereinbar: Wer für einen Geheimdienst arbeitet, muss bei dpa mit fristloser Kündigung rechnen.
Schon früh wurde empfohlen, dass eine Nachrichtenagentur auch personell in etwa die Struktur der Gesellschaft widerspiegeln sollte (Steffens 1969, S.214) - auch wenn sich eine Nachrichtenredaktion kaum wie der Rundfunkrat eines öffentlich-rechtlichen Senders organisieren lässt. Inzwischen legen viele Nachrichtenagenturen Wert auf Diversität, nicht zuletzt aus Gründen der journalistischen Qualität. Dazu gehört auch die gezielte Einstellung von Menschen mit Migrationserfahrung. Die Initiative der Neuen deutschen Medienmacher*innen (NdM) hat dazu einen speziellen Leitfaden veröffentlicht, in dem es unter anderem heißt: Mehr Vielfalt bedeutet: neue Zielgruppen, ein breiteres Publikum, vor allem einen besseren, erfolgreicheren Journalismus.
Gefährdet wird das Bemühen um Qualität aber vor allem von den Bedingungen der Nachrichtenproduktion. Hier ist an erster Stelle der ständige Zeitdruck zu nennen, der bei keinem anderen Massenmedium so stark ist wie in der Redaktion einer Nachrichtenagentur. Am schnellsten müssen die Wirtschaftsnachrichtendienste sein, da ein Informationsvorsprung für Devisen- oder Wertpapierhändler hohe Gewinne oder Verluste bedeuten kann. Bei Reuters wird gesagt, dass der Entscheidungsspielraum der Marktteilnehmer nur drei bis fünf Sekunden beträgt – innerhalb dieser kurzen Zeit nach einer Meldung werden Entscheidungen über Kauf oder Verkauf am Wertpapier- oder Devisenmarkt getroffen – mit potenziell millionenschweren Konsequenzen. Im Wettbewerb der Finanznachrichtendienste werden daher regelmäßig die Timings untersucht: Welche Agentur war zuerst mit einer wichtigen Meldung auf dem Markt?
Die Forderung nach größtmöglicher Schnelligkeit ist dabei sowohl eine intern als auch eine extern gesteuerte Größe: Nachrichtenredakteur*innen entscheiden nach eigener Einschätzung, mit welcher Dringlichkeit eine Meldung bearbeitet und verbreitet werden soll. Der externe Zeitdruck ergibt sich aus Anforderungen der Agenturkunden - Rundfunksender benötigen die Meldung rechtzeitig vor ihren Nachrichtensendungen, Printmedien vor ihren Redaktionsschlusszeiten. Bereits der konstante Terminzwang, unter dem die periodische Berichterstattung steht, engt ihre Möglichkeiten, etwas ‚objektiv’ zu erforschen, darzustellen und subjektive Faktoren auszuscheiden, entscheidend ein, erklärte 1982 der Publizist Harry Pross und ergänzte: Die Wahrheit braucht Zeit. Bei Ereignissen mit hohem Nachrichtentwert kann Zeitdruck zu Lasten der journalistischen Sorgfalt gehen. So lassen sich differenzierte Urteile etwa des Bundesverfassungsgerichts nicht immer in all ihrer Komplexität in einer kurzen ersten Meldung wiedergeben, geschweige denn in den 69 Anschlägen einer Überschrift.
Mit dem Zeitdruck wächst das Risiko von Fehlern, die Berichtigungen nach sich ziehen oder - schlimmer noch - nicht rechtzeitig entdeckt werden. Die Agenturredaktionen sind hier auch auf den kritischen Blick ihrer Kunden angewiesen, die bei Unklarheiten telefonisch nachhaken. Falschmeldungen in der Umbruchzeit sind gefährlich, wissen die Blattmacher von Printmedien. Da aber zu jeder Minute irgendwo Redaktions- und Umbruchschluss ist, dauernd irgendwann irgendwo Rundfunk- und Fernsehnachrichten kommen, ist Schnelligkeit generell ein gefährliches Pflaster (Schwinghammer 1992, S.12). Alle Agenturen legen Wert auf größtmögliche Aktualität, sehen ihren professionellen Ehrgeiz darin, eine wichtige Meldung möglichst schnell zu veröffentlichen. Priorität hat aber nicht die Schnelligkeit, sondern die Richtigkeit.
Die Konkurrenz um die knappe Ressource Aufmerksamkeit gefährdet das Bemühen um Objektivität, wenn die sprachlich-inhaltliche Präsentation von Nachrichten so stark zugespitzt wird, dass eine Meldung die Wirklichkeit verzerrt oder überzeichnet. Der Ermessensspielraum, bis zu welchem Grad sich eine zugespitzte Darstellung noch halten lässt, ist groß. Eine ansprechende Vermittlung von Informationen lässt sich durchaus mit der Forderung nach einer möglichst objektiven Darstellung in Einklang bringen. Es gibt aber die Gefahr, dass die besonders interessanten, besonders ungewöhnlichen Aspekte eines Ereignisses so stark akzentuiert werden, dass die Darstellung verzerrt wird. Mitunter ergibt erst die sorgfältige Prüfung des vollständigen Textes, dass sich die Aussage der Überschrift oder des ersten, des Lead-Satzes, nicht halten lässt.
Mit dem Online-Journalismus sind die jederzeit abrufbaren Nutzungszahlen der Inhalte zu einer wichtigen Messgröße für Erfolg und Misserfolg geworden. Im Bann der Klickzahlen werden Nachrichten so präsentiert, dass sie besonders neugierig machen. Dies gefährdet nicht nur das Bemühen um Objektivität, sondern beeinflusst bereits die Auswahl von Themen. Die Nachrichtenredaktion entscheidet dann letztlich nicht mehr nach eigener Kompetenz über die Relevanz einer Nachricht, sondern aufgrund von Daten der jüngsten Vergangenheit, welche Inhalte auf besonders großes Interesse stoßen, welches Thema funktioniert und was nicht funktioniert, wie es intern oft genannt wird. Dieser Trend eines nutzerdatenbasierten Nachrichtenjournalismus ist die konsequente Weiterentwicklung der in den 1990er Jahren kritisierten Tendenz zum Infotainment, zur Vermischung von Nachricht und Unterhaltung.
Das journalistische Bemühen, Realität abzubilden, stößt aber nicht nur auf vielfältige Hindernisse im Mediensystem. Auch die Bezugsgröße Realität ist alles andere als ein feste Größe. Realität kann nicht in ‚Reinkultur’ registriert und als Prüfstein der Nachrichtenberichterstattung bereitgestellt werden; ... Denn was ‚wirklich’ geschah, welches das ‚richtige’ Bild von Realität ist, das ist eine letztlich metaphysische Frage. Niemand ist in der Lage, darüber eine intersubjektiv verbindliche Auskunft zu geben (Schulz 1976, S.27). Auch Bernhard Pörksen vertritt die Auffassung, dass es keine absolute, das heißt beobachterunabhängige Realität gibt: Die Wirklichkeit der Nachrichten ist die Wirklichkeit derjenigen, die diese Wirklichkeit hervorbringen. Daher gebe es auch keinen letztgültigen Maßstab zur Bewertung der Qualität von Nachrichten. Pörksen plädiert für eine selbstreflexive Skepsis als Ausgangspunkt für das Bemühen eines Journalisten um Genauigkeit, intellektuelle Präzision, Tiefenschärfe. Voraussetzungen dafür können wissenschaftliche Bildung, Methodensicherheit und Kritikkompetenz sein.
Während der Konstruktivismus die Existenz jeglicher Realität verneint, jede Realität als konstruiert versteht, ist auch ein Stufenmodell von Realitäten denkbar: Am einen Ende stehen unmittelbare physische Eingriffe in Raum und Zeit mit hohem Realitätsgehalt wie zum Beispiel ein Erdbeben. Am anderen Ende befinden sich politische Debatten mit einem hohen Anteil von Konstruktion. Dazwischen gibt es zahllose Misch- und Übergangsformen.
1) Ereignisse ohne jede Absicht einer Öffentlichkeitswirkung: Hierzu zählt alles Geschehen, das direkt die beobachtbare Realität verändert:
a) Ereignisse, die ohne handelnde Personen einfach »passieren« (z.B. Naturkatastrophen, natürliche Todesfälle);
b) Ereignisse, deren Resultat von den Beteiligten nicht angestrebt wird (z.B. Unglücke, die meisten sozialen und volkswirtschaftlichen Entwicklungen);
c) Ereignisse mit handelnden Personen, die ihre Ziele unabhängig von einer etwaigen journalistischen Berichterstattung verfolgen (z.B. wissenschaftliche Leistungen, aber auch Verbrechen und Gerichtsverfahren).
2) Ereignisse mit begrenzter Absicht einer Öffentlichkeitswirkung: Hierzu zählen Ereignisse, bei denen die Beteiligten sowohl eigene Ziele verfolgen, als auch an einer positiven Darstellung in den Medien interessiert sind (z.B. internationale Konferenzen, Regierungsbeschlüsse, Parteitage, Vorstellung von Unternehmensbilanzen).
3) Ereignisse mit überwiegender Absicht der Öffentlichkeitswirkung: Hierzu zählen diejenigen Ereignisse, die für Journalisten inszeniert werden; die handelnden Personen verfolgen ausschließlich den Zweck, mit Hilfe der Massenmedien die Öffentlichkeit zu beeinflussen (z.B. Presseerklärungen von Parteien und Interessengruppen, PR-Mitteilungen, Demonstrationen).
Die Einordnung eines Ereignisses in eine dieser drei Gruppen setzt unterschiedliche Akzente im Bemühen um Objektivität. Die Aufgabe, vorgefundene Realität in eine möglichst objektive Nachricht zu übertragen, stellt sich bei dem Beispiel des Erdbebens anders als bei einem Parteitag. Dieser wiederum erfordert eine andere Herangehensweise als die Bearbeitung einer Pressemitteilung. Bei der ersten Kategorie von Realität geht es vorrangig um Faktentreue, Gefährdungen der Objektivität bestehen zum größten Teil in sachlichen Fehlern. Erst wenn das Moment des Konflikts hinzutritt, sind auch Fragen der Perspektive und der ausgewogenen Darstellung zu beachten. Bei Ereignissen der zweiten Kategorie wird die Aufgabe, sich der Objektivität weitest möglich anzunähern, bereits komplizierter, da sich im Handeln der politischen Akteure mehrere Motivationsebenen überschneiden können und weil die öffentlich geäußerte Begründung nicht mit der tatsächlichen übereinstimmen muss. Noch größere Vorsicht ist bei der dritten Kategorie von Realität angebracht, bei der es nur noch darum geht, den Journalisten zum Träger einer bestimmten Botschaft zu machen. Bei Pressekonferenzen und Pressemitteilungen sind Agenturjournalist*innen gehalten, den Informationsanteil und Neuigkeitswert sorgfältig zu analysieren und von geschickt verpackten PR-Botschaften zu unterscheiden.
Schließlich ist es auch die Fokussierung auf Ereignisse, die Agenturberichterstattung beeinflusst. Nachrichtenjournalismus tendiert deswegen dazu, allmähliche Prozesse und Entwicklungen zu vernachlässigen. In dem von Nachrichten vermittelten Bild der Realität kommt all das Geschehen zu kurz, das sich nicht punktuell in Raum und Zeit festmachen lässt, sondern das sich über eine längere Zeit erstreckt, womöglich auch größere geografische Räume umfasst. In einer Untersuchung der Tagesschau-Berichterstattung der ARD von 2007 bis 2022 zeigte sich, dass das Thema der Klimakrise vor allem anlässlich von Ereignissen wie internationalen Konferenzen zur Sprache kam. Eine Folge dieser Ereigniszentriertheit sei die Abwesenheit des Themas 'Klima' über lange Strecken, erklären die Autor*innen der Studie (Tschötschel/Brüggemann/Schumann/Roloff 2022). Damit spiegelt die 'Tagesschau' die geringe Aufmerksamkeit für das Thema in der deutschen Presse über viele Jahre wider.
Das Bemühen um Objektivität bedeutet nicht den Verzicht auf einen Journalismus aus einer Haltung heraus, die sich demokratischen Werten, Menschenrechten und der Erhaltung der natürlichen Umwelt verpflichtet. Wer als Journalist auf die Drinklichkeit des Handelns in der Klimakrise aufmerksam mache, müsse mit dem Vorwurf des Aktivismus rechnen, schrieb Medienjournalist Harald Staun am 30.4.2023 in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in einem Beitrag über die Studie von Tschötschel/Brüggemann/Schumann/Roloff. Sich dabei auf den legendär missverstandenen Satz des Tagesthemen-Moderators Hanns Joachim Friderichs zu berufen, sich nicht mit einer Sache gemein zu machen, verrate ein simples Verständnis von Objektivität, kritisierte Staun. Er wandte sich gegen eine ideologische Haltungslosigkeit, die gleichbedeutend sei mit einem Aktivismus für den Status quo.
Die Diskussion über Objektivität im Nachrichtenjournalismus muss immer weitergeführt werden, resultiert sie doch aus der Aufgabe von Journalist*innen, immer wieder neu nach dem eigenen Selbstverständnis und den normativen Grundlagen der eigenen Arbeit zu fragen.