Frist bis Juni: Brüssel verlangt Klärung zu staatlichen Mitteln für AFP
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- Erstellt am Dienstag, 15. Mai 2012 22:41
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Mehr als zwei Jahre sind vergangen, seit sich dapd bei der EU-Kommission in Brüssel über staatliche Beihilfen für AFP beschwert hat. Nun hat die Kommission der französischen Regierung geschrieben, dass das gegenwärtige System der Finanzierung der Nachrichtenagentur nach einer "vorläufigen Schlussfolgerung" nicht mit den EU-Bestimmungen zu staatlichen Beihilfen vereinbar ist. Ein entsprechendes Schreiben wurde der Regierung in Paris am 8. Mai zugestellt, wie der Pariser Branchendienst Correspondance de la Presse am Dienstag berichtete. Demnach hat Paris nach Artikel 17 der hierfür zuständigen EU-Verordnung von 1999 eine Frist von einem Monat zur Stellungnahme; "in ordnungsgemäß begründeten Fällen kann die Kommission diese Frist verlängern."
Weil die Zahlung der staatlichen Mittel an AFP aber bereits vor Inkrafftreten der Gemeinschaftsverträge von 1957 begann, muss die Nachrichtenagentur nach dem Bericht des Fachdienstes nicht befürchten, unzulässige staatliche Beihilfen zurückzahlen zu müssen. Wenn die Unrechtmäßigkeit der Zahlungen bestätigt werde, könne die EU-Kommission lediglich verlangen, dass die Zahlungen einzustellen seien. Inzwischen aber haben beide Kammern des französischen Parlaments mit einer Gesetzesänderung das AFP-Statut von 1957 dahingehend erweitert, dass die Nachrichtenagentur gegenüber dem Staat einen Anspruch hat auf „die finanzielle Kompensation der Nettokosten, die bei der Erfüllung ihrer Aufgaben für das Gemeinwohl anfallen“. Die Details für die Berechnung dieser Leistung müssen allerdings noch festgelegt werden.
Mit dem Empfang des Schreibens vom 8. Mai, so erläuterte es der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia der Correspondance de la Presse, habe "ein Prozess des Dialogs zwischen Frankreich und der Kommission" mit dem Ziel begonnen, "eine mit den europäischen Bestimmungen zu staatlichen Beihilfen kompatible Lösung zu finden". Dazu gehöre, so resümiert der Fachdienst, auch eine präzise Definition der Leistungen für das Gemeinwohl und deren Abgrenzung zu anderen Leistungen.
AP-Fotograf Horst Faas gestorben
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- Erstellt am Freitag, 11. Mai 2012 00:30
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Seine Bilder haben niemanden kalt gelassen: Mehr als vier Jahrzehnte lang dokumentierte der AP-Fotograf Horst Faas mit seiner Kamera das Zeitgeschehen. Am eindrucksvollsten waren seine Bilder von den Gräueltaten im Vietnamkrieg. Dafür erhielt er 1965 den Pulitzer-Preis, als erster Deutscher. Am Donnerstag ist Horst Faas im Alter von 79 Jahren in München gestorben.
„Diese Bilder wurden ohne jede missionarische Intention gemacht“, sagte Michael Ebert von der Deutschen Gesellschaft für Photographie bei der Eröffnung der Ausstellung „Visible War“ mit Bildern von Horst Faas in Frankfurt am Main (Foto oben). "Faas und seine Kollegen wollten mit ihrer Arbeit nicht die Welt verbessern, sie wollten uns ungeschminkt den Krieg zeigen." Grundlage seiner Arbeit sei "der Versuch journalistischer Objektivität in bester humanistischer Tradition".
Geboren am 28. April 1933 in Berlin, kam Faas 1956 zu AP. Seine ersten Einsätze als Fotograf in Krisengebieten hatte er 1960 im Kongo und dann in Algerien. 1962 wurde er nach Vietnam geschickt, wo er am gleichen Tag eintraf wie der AP-Reporter Peter Arnett, der später für CNN berichtete. Faas fotografierte das Kriegsgeschehen und wurde 1967 bei der Explosion einer Granate an den Beinen verletzt. Für eine möglichst umfassende Berichterstattung engagierte er junge vietnamesische Fotografen wie Huynh Cong "Nick" Ut - von ihm stammt die erschütternde Aufnahme eines Mädchens, das 1972 vor einem Napalm-Angriff flieht.
Da hatte Faas Saigon schon verlassen, um von Singapur aus über andere Länder in Asien zu berichten. Für seine Aufnahmen von Menschenrechtsverletzungen in Bangladesch erhielt er 1972 einen zweiten Pulitzer-Preis, zusammen mit Michel Laurent (Gamma). 1972 fotografierte Faas bei den Olympischen Spielen in München, auch vom Anschlag palästinensischer Terroristen auf israelische Sportler. Von 1976 bis 2004 war Faas dann Foto-Chef von AP für Europa mit Sitz in London.
„Horst Faas war ein Gigant in der Welt des Photojournalismus, dessen außerordentliches Engagement, schwierige Ereignisse darzustellen, einzigartig und bemerkenswert war“, sagte der für den Bilderdienst zuständige AP-Manager Santiago Lyon. „Er war ein Ausnahmetalent sowohl hinter der Kamera als auch als Redakteur von Werken anderer.“
Blogger über Abmahnschreiben von Nachrichtenagenturen empört
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- Erstellt am Donnerstag, 10. Mai 2012 17:33
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Das NDR-Medienmagazin Zapp berichtet, dass Blogger immer wieder mit Abmahnungen von Nachrichtenagenturen konfrontiert werden. Jüngste Fälle sind das Blog hagalil.com, das dem Bericht zufolge eine Abmahnung von AFP und zwei von dapd erhalten hat, und publikative.org mit einer Abmahnung von AFP. "Für die Agenturen geht es um Schadenersatz ohne erkennbaren Schaden", kritisiert Zapp. "Für die Blogs und Internetseiten aber geht es um die Existenz. Das Urheberrecht muss dafür herhalten."
Die Kritik richtet sich auch dagegen, dass die Abmahnungen über automatisierte Textvergleiche ohne weitere Prüfung losgeschickt werden. Timo Reinfrank von publikative.org sagte den Zapp-Machern: "Es wird hier maschinell versucht herauszufinden, weswegen man Leute potenziell abmahnen könnte. Es ist überhaupt nicht erkennbar, dass da jetzt irgendwie AFP wirklich geschädigt worden ist." In einem der beanstandeten Blog-Beiträge wird laut Zapp ein Bericht aus der Süddeutschen Zeitung zitiert, ein deutliches Zitat mit Link zum Originalartikel. In einem anderen führt der Link im Text zur Originalmeldung von AFP.
Auf Anfrage sagte AFP-Geschäftsführer Andreas Krieger dazu: "Sobald ein Blog konmmerziell betrieben wird und mit Werbung versehen ist, dann ist das für uns kein reines Hobby-Blog mehr." Wenn sich ein Blogger nach einem solchen Schreiben zu Unrecht als kommerziell eingestuft sehe, könne er sich an die Rechtsanwälte von AFP wenden. "Sollte AFP dann zu der gleichen Einschätzung kommen wie der Blogger, dann würden wir die Forderung auch wieder zurückziehen."
Hagalil-Blogger David Gall hat auch so nicht gezahlt, aber laut Zapp einige hundert Euro an Kosten für seinen eigenen Anwalt. Im NDR-Gespräch meinte er: "Wenn das so weiter geht ... dann kann man bald Hagalil zumachen."